AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CKS Hotelservices

§ 1 Allgemeines
1.    Anzeigenauftrag im nachfolgenden Sinne ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Interessenten im Gutscheinbuch zum Zwecke der Verbreitung.
2.    Alle unsere Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere AGB gelten für alle Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen und akzeptiert.
3.    Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

§ 2 Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

CKS Hotelservices

Anschrift:
Zum Steinberg 65, 691212 Heidelberg

Telefax-Nr.:
+49 (0) 6221 419 157

E-Mail-Adresse:
info[at]cks-hotel-services.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Finanzierte Geschäfte
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehnsgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein.
Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 3 Zustandekommen und Durchführung des Anzeigenvertrages
1.    Anzeigen werden nur dann auf bestimmten Plätzen aufgenommen, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer sich über die bestimmte Platzierung schriftlich geeinigt haben. Die Anzeigenaufträge müssen daher so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der „Platzierungsauftrag" entsprechend der Vereinbarung nicht durchgeführt werden kann.
2.    Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder technischer Form unseren betrieblichen Grundsätzen widersprechen oder deren Veröffentlichung für uns unzumutbar ist. Insbesondere kann eine Ablehnung erfolgen, wenn kein Gutschein enthalten, der Gutschein zu geringwertig oder nicht attraktiv ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
3.    Angaben zum Erscheinen des Gutscheinbuches sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich und schriftlich zugesagt.
4.    Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische und optische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Attraktivität des Gutscheinbuches als sachdienlich erweisen; dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
5.    Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz an. Wir gewährleisten die für den Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
6.    Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Wir berücksichtigen alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei Übersendung der Probeabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden. Wenn der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist frei gibt, gilt die Zustimmung zum Druck als erteilt.
7.    Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet zwei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
8.    Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen kann aufgrund der Konzeption des Gutscheinbuchs nicht zugesichert werden.
9.    Der Auftraggeber ist zur wahrheitsgemäßen Angabe seiner Daten verpflichtet. Sofern sich diese Daten ändern (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung, E-Mail-Adresse), ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Geschieht das nicht und ist dies die Ursache von Leistungsstörungen, sind wir von der Haftung befreit. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, von einem etwaigen Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten; dies kann auch per E-Mail erklärt werden.
10.  Wir behalten uns vor, uns bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

§ 4 Preise
1.   Zu unseren Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu.
2.   Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen, reprofähiger Filme und Aufsichtsvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1.   Die Rechnung wird sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht andere Zahlungsmodalitäten (insbesondere Vorauszahlung) vereinbart sind. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu -mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, das Erscheinen der Anzeige im Gutscheinbuch ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
2.    Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gleiches gilt für Stundungen. Dabei behalten wir uns vor einen höheren Zinsschaden nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.
3.    Kann im Falle eines Abbuchungsvertrages aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, die Abbuchung nicht erfolgen, so haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Kosten.
4.    Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5.    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.    Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und Bankgebühren, ggf. Einzugsspesen angerechnet.
7.    Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

§ 6 Leistungsmodalitäten
1.    Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - gleichviel, ob sie bei uns oder einem von uns eingesetzten Unternehmen eintreten  - etwa höhere  Gewalt (z.B. Krieg und Naturkatastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. - sind wir berechtigt, vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ausführungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder den von uns eingesetzten Unternehmen zu. Wir werden solche Umstände dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag werden hiermit nicht beschnitten.
2.    Im Falle des Leistungsverzuges kann der Auftraggeber nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Leistungsverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Leistung länger als einen Monat nach Fälligkeit nicht erfolgt. Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet der folgenden Absätze ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
3.    Der unter Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ebenfalls nicht, sofern der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht" verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Absatz 4 ausgeschlossen.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend.
Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.
4.    Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1 und 2 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.
Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.

§ 7 Mängelhaftung bei Werkverträgen
1.    Mängel unserer Leistungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang entsprechender prüffähiger Unterlagen (insbesondere Probeabzüge, Druckfahnen oder sonstiger Druckunterlagen) schriftlich uns gegenüber geltend zu machen; andernfalls verwirkt der Auftraggeber sämtliche Rechte aus unserer Mängelhaftung. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Herstellung eines mangelfreien Produkts berechtigt (Nacherfüllung).
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.
Als Mangel gilt insbesondere der vollständige oder teilweise unleserliche, unrichtige oder unvollständige Abdruck der Anzeige.
Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
2.    Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Auftraggeber das  Wahlrecht zu, entweder die Vergütung entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
Soweit sich nachstehend (Absatz 4) nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 635 II BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Produkts sowie für Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit des Produkts resultieren.
3.    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Herstellung eines anderen Produkts oder einer geringeren Menge als vereinbart       .
4.    Der in Absatz 2 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; er gilt ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht" verletzen, ist die Haftung  auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt; im übrigen ist sie gemäß Absatz 2 ausgeschlossen.
Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst.
Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.
5.    Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen:
Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler in Folge undeutlicher Niederschrift oder undeutlicher Druckvorlage übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das Gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wenden wir die verkehrsübliche Sorgfalt an, haften aber nicht, wenn wir vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht werden.
6.    Ansprüche auf Nacherfüllung verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werks bzw. ab Vornahme von Handlungen, die nach dem Gesetz der Abnahme gleichkommen, sofern uns nicht Vorsatz oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fallen.
Eine Verkürzung der Verjährung nach § 634a I Nr. 2 BGB ist hiermit nicht verbunden. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
7.    Der Auftraggeber kann im Falle des Satzes 3 aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde; im Falle des Rücktrittsausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht bezweckt.

§ 8 Mängelhaftung bei Dienstverträgen
1.    Im Falle eines Dienstvertrages haften wir für mangelhafte Leistungen nur insofern, als uns der Vorwurf gemacht werden kann, bei der Leistungserbringung nicht die erforderliche Sorgfalt beachtet oder die zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben. Auch hier besteht eine Haftung unsererseits nur, wenn Mängel unserer Leistungen innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang entsprechender prüffähiger Unterlagen (insbesondere Probeabzüge, Druckfahnen oder sonstiger Druckunterlagen) schriftlich uns gegenüber geltend gemacht wurden; andernfalls verwirkt der Auftraggeber sämtliche Rechte aus unserer Mängelhaftung.
2.    Hinsichtlich des Ausschlusses von Schadens- und Aufwendungsersatz gilt § 6 II - VI entsprechend.
§ 8 Schutzrechte
1.    Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seinen Mitwirkungshandlungen (insbesondere der Erstellung der Anzeigentexte) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden.
2.    Werden wir von Dritten deswegen in Anspruch genommen; ist er verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen; die Freistellung erfolgt auf erstes Anfordern. Wir sind ohne seine Zustimmung nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen (insbesondere Vergleiche) zu treffen.
3.    Diese Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendig erwachsen, insbesondere aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften, in Folge von Gegendarstellungen oder Rechtsstreitigkeiten wegen der Anzeige.
4.    Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt zehn Jahre und beginnt mit Abschluss der jeweiligen Verträge.
5.    Sämtliche Unterlagen verbleiben in unserem Eigentum und sind stets streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet uns der Lieferant in vollem Umfang nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Nutzungsbedingungen für Endverbraucher
1.   Das Städtereise-Gutscheinbuch ermöglicht zwei Personen, die exklusiven Wochenend Arrangements, die in den jeweiligen Anzeigen der Hotels beschrieben sind, zu buchen. Dabei zahlt nur eine Person den angegebenen Arrangementpreis, die zweite Person ist gratis. Diese Vergünstigung ist gültig für zwei Personen im Doppelzimmer.
2.   Das Einlösen eines Gutscheines aus dem Städtereise-Gutscheinbuch ist nur mit Reservierung im jeweiligen Hotel möglich. Die Reservierung sollte möglichst unter Verwendung des Reservierungsformulars unter … erfolgen. Bei  einer Reservierung ohne Nutzung des Reservierungsformulars ist darauf hinzuweisen, dass die Zimmerbuchung unter Verwendung des Städtereise-Gutscheinbuchs erfolgt.
3.   Die Hotels sind nicht verpflichtet, zu allen gewünschten Terminen Zimmer zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch darauf, Gutscheine zu bestimmten Daten einzulösen. Es sind hierzu auch die Regelungen auf den Gutscheinen zu beachten. 
4.   Das Städtereise-Gutscheinbuch ist bei der Anreise im Hotel vorzulegen. Wird das Gutscheinbuch nicht beim Check-in vorgelegt, berechnet das Hotel den regulären Preis.
5.   Gutscheine, die bei Anreise im Hotel bereits aus dem  Städtereise-Gutscheinbuch herausgetrennt sind, verlieren ihre Gültigkeit.
6.   Beim Einlösen der Gutscheine ist die Rückseite vom Nutzer auszufüllen.
7.   Gegenseitiges Einladen mit zwei oder mehr Gutscheinen ist ausgeschlossen.
8.   Der angegebene Arrangementpreis ist direkt im Hotel zu begleichen. Es wird ein Arrangement für eine Person berechnet, die zweite Person ist gratis.
9.   Alle Leistungen, die außerhalb der beschriebenen Arrangements im Hotel in Anspruch genommen werden, werden vom Hotel zu den regulären Konditionen berechnet. Dies gilt z. B. für Getränke zu den Mahlzeiten, Minibar, Telefon, Pay-TV, Garage usw.  Eventuell anfallende Kurtaxe, Citytax, Bettensteuer, Tourismusabgabe o.ä. lokale Abgaben werden gesondert berechnet.
10.  Eine Barauszahlung der Leistungen aus dem Städtereise-Gutscheinbuch ist ausgeschlossen.
11.  Alle Inserenten haben sich dem Herausgeber gegenüber verpflichtet, die Gutscheine zu den jeweils angegebenen Bedingungen einzulösen. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung, wenn ein Gutschein vom Inserenten nicht eingelöst wird oder nicht eingelöst werden kann.
Dies gilt insbesondere bei Besitzerwechsel, Geschäftsauflösung, Insolvenz, usw.
12.  Es haftet ausschließlich der Inserent (z.B. Hotelier) für evtl. Meinungsverschiedenheiten oder Schadenersatzansprüche.
13.  Der Herausgeber haftet nicht für Satz- und Druckfehler. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigentexte übernimmt der Herausgeber keine Gewähr.
14.  Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

§ 10 Leistungsort, Gerichtsstände, Rechtswahl
1.    Leistungsort ist unser Geschäftssitz.
2.    Gerichtsstand ist ebenfalls unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.
3.    Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das nicht vereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11 Sonstige Bestimmungen
1.    Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden.
2.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz, oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.
3.    Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung zweckmäßig erscheint.

Stand 31.03.2011
Alle vorhergehenden ABGs verlieren hiermit ihre Gültigkeit.